SalesPay
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Diese Pilotfassung enthält offene Angaben zu Anbieter, Haftung, Gerichtsstand und Support. Vor einem öffentlichen Vertragsabschluss müssen diese Stellen ergänzt und anwaltlich geprüft werden.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen [vollständiger Anbieter] und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, die SalesPay geschäftlich nutzen. SalesPay richtet sich nicht an Verbraucher. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SalesPay ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Leistungsgegenstand

SalesPay stellt eine Software zur Erstellung und Zuordnung von Zahlungslinks, Verwaltung von Deal Beteiligten, Berechnung von Provisionsansprüchen, Darstellung von Auszahlungen und Anbindung externer Zahlungsdienste bereit. SalesPay ist kein CRM, keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Lohnabrechnung.

3. Vertragsschluss

Der Kunde wählt einen Plan, registriert einen geschäftlichen Account, akzeptiert diese AGB und bestätigt seinen Unternehmerstatus. Der Vertrag kommt zustande, wenn der kostenpflichtige Stripe Checkout erfolgreich abgeschlossen und der Workspace aktiviert wurde oder SalesPay den Zugang ausdrücklich freigibt. Eingabefehler können vor Absenden der Registrierung korrigiert werden.

4. Pläne und Preise

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Individuelle Angebote gehen diesen Standardbedingungen vor.

  • Starter: 149 EUR pro Monat, bis zu drei aktive Sales Reps, 1 Prozent Plattformgebühr
  • Growth: 299 EUR pro Monat, bis zu zehn aktive Sales Reps, 0,75 Prozent Plattformgebühr
  • Scale: individuelles Angebot, Plattformgebühr grundsätzlich ab 0,5 Prozent

5. Plattformgebühr

Die Plattformgebühr entsteht für erfolgreich verarbeitete Zahlungen und Raten auf Grundlage des steuerfreien Nettoumsatzes des jeweiligen Deals. Stripe Zahlungsgebühren trägt der Vendor. Bei Refunds, Teilrefunds und Disputes werden Plattformgebühren nach der im Produkt abgebildeten Gegenbuchungslogik korrigiert. Die finale Abrechnungs und Fälligkeitsregel wird ergänzt: [Abrechnungszeitpunkt und Einzug bestätigen].

6. Laufzeit, Zahlung und Kündigung

Das Abonnement läuft monatlich und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, bis es zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird. Die Verwaltung erfolgt über das Stripe Customer Portal. Bei fehlgeschlagener Zahlung kann eine Frist von sieben Tagen gelten. Danach kann der Workspace auf Planverwaltung, Sicherheit, Sprache, Logout und zulässige Kontolöschung beschränkt werden.

7. Planwechsel und Sitze

Upgrades können sofort wirksam werden. Downgrades werden grundsätzlich zum Ende der laufenden Periode wirksam und nur zugelassen, wenn die Zahl aktiver Sales Reps das neue Limit nicht überschreitet. Der Kunde ist für die rechtzeitige Deaktivierung nicht benötigter Sitze verantwortlich.

8. Pflichten des Vendors

  • Nur rechtmäßig erhobene Kunden, Team und Deal Daten verarbeiten
  • Produkte, Preise, Steuern, Provisionen und Beteiligte korrekt konfigurieren
  • Stripe und Connect Angaben vollständig und aktuell halten
  • Zahlungseingänge bei externen Deals nur nach tatsächlicher Prüfung bestätigen
  • Zugänge schützen und verdächtige Nutzung unverzüglich melden

9. Stripe und Connected Accounts

Zahlungsabwicklung, Identitätsprüfung, Steuerfunktionen und Auszahlungen erfolgen über Stripe und gegebenenfalls Stripe Connect. Die Nutzung setzt die Annahme der jeweils einschlägigen Stripe Bedingungen voraus. Stripe kann Accounts prüfen, beschränken oder zusätzliche Nachweise verlangen. SalesPay hat darauf keinen abschließenden Einfluss.

10. Provisionen und Freelancer

Der Vendor bleibt verantwortlich für die vertragliche Grundlage, Berechnung, steuerliche Behandlung und Berechtigung von Provisionen und Boni seiner Sales Freelancer. SalesPay bildet die vom Vendor hinterlegten Regeln technisch ab. Auszahlungen erfolgen nur bei bestätigtem Anspruch, vollständigem Steuerprofil, eingerichtetem Connected Account und ausreichender Deckung.

11. Raten, Refunds und Disputes

Bei Ratenzahlungen entstehen Provisionen entsprechend dem je Rolle gewählten Modus. Refunds, Teilrefunds und Disputes können Gegenbuchungen, Transferumkehrungen und negative Provisionssalden auslösen. SalesPay finanziert keine Provisionen vor und darf künftige Ansprüche mit offenen negativen Salden verrechnen.

12. Externe Deals

Bei extern bezahlten Deals ist der Vendor allein für die korrekte Rechnung, Steuerberechnung und Prüfung des Zahlungseingangs verantwortlich. Die Bestätigung in SalesPay löst Provisionslogik aus und darf erst nach endgültigem, verfügbarem Zahlungseingang erfolgen.

13. Verfügbarkeit und Änderungen

SalesPay bemüht sich um eine stabile Bereitstellung, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit, sofern keine gesonderte SLA vereinbart wurde. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Anbieterabhängigkeiten und höhere Gewalt können die Nutzung vorübergehend einschränken. Wesentliche Änderungen werden mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt.

14. Verbotene Nutzung

  • Rechtswidrige, irreführende oder betrügerische Geschäfte
  • Umgehung von Stripe, Steuer, Geldwäsche oder Identitätsprüfungen
  • Unberechtigte Verarbeitung fremder Daten
  • Manipulation von Deals, Beteiligten, Zahlungseingängen oder Provisionsansprüchen
  • Sicherheitsangriffe, automatisiertes Auslesen oder Weiterverkauf ohne Erlaubnis

15. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit SalesPay personenbezogene Daten im Auftrag des Vendors verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts, Kunden und Abrechnungsdaten vertraulich.

16. Haftung

Die Haftungsregelung wird vor dem öffentlichen Launch juristisch finalisiert. Zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt. [Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Datenverlust und Höchstbetrag juristisch festlegen].

17. Sperrung und Vertragsende

SalesPay darf einen Zugang bei Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiken, Rechtsverstößen oder wesentlicher Vertragsverletzung angemessen beschränken. Nach Vertragsende kann der Kunde seine verfügbaren Daten innerhalb von [Exportfrist] exportieren. Gesetzlich aufzubewahrende Finanznachweise bleiben für die erforderliche Dauer gespeichert.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt [deutsches Recht ergänzen], unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist [Ort ergänzen], soweit zulässig. Die deutsche Fassung ist [Vorrangregel ergänzen]. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.